Psychologische Gutachten
im Familienrecht
…erstelle ich vor dem Hintergrund meiner langjährigen Erfahrung als familienpsychologischer Sachverständiger. Auftraggeber sind ausschließlich Familiengerichte; Aufträge und Auftragsanfragen anderer Personen oder Institutionen werden von mir nicht angenommen. Auch erstatte ich keine Privatgutachten.
Bei meinem gutachterlichen Vorgehen orientiere ich mich zunächst grundsätzlich an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019, 2. Auflage) sowie an den für die Tätigkeit im Rahmen des Familienrechts relevanten Abschnitten der „Qualitätsstandards für psychologische Gutachten“ (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen 2017).
Gleichzeitig arbeite ich in diesem Bereich, soweit es der jeweilige Fall zulässt bzw. der Auftrag beinhaltet, möglichst systemisch-lösungsorientiert. Maßgeblich für mich sind hierbei unter anderem wertschätzend-respektvoller Umgang mit den Beteiligten, Ressourcenorientierung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Orientierung an wissenschaftlich fundierten inhaltlich-strukturellen Standards und die möglichst zeitnahe und fristgerechte Gutachtenerstattung.
Ich unterliege als Gutachter für das Familiengericht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Rechtsvorschriften.