Psychologische Gutachten
im Familienrecht
Gutachten erstelle ich vor dem Hintergrund meiner langjährigen Erfahrung als familienpsychologischer Sachverständiger. Auftraggeber sind ausschließlich Familiengerichte; Aufträge und Auftragsanfragen anderer Personen oder Institutionen werden von mir nicht angenommen. Auch erstatte ich keine Privatgutachten.
Bei meinem gutachterlichen Vorgehen orientiere ich mich zunächst grundsätzlich an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019, 2. Auflage) sowie an den relevanten Abschnitten der „Qualitätsstandards für psychologische Gutachten“ (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen 2017).
Gleichzeitig arbeite ich, soweit es der jeweilige Fall zulässt bzw. der Auftrag beinhaltet, möglichst systemisch-lösungsorientiert. Es entspricht meiner professionellen Haltung auch in diesem Tätigkeitsbereich, neben der Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen pragmatische und vor allem umsetzbare Empfehlungen zu erarbeiten.
Maßgeblich für mich sind unter anderem ein wertschätzend-respektvoller Umgang mit den Beteiligten, Ressourcenorientierung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, weitgehende Orientierung an wissenschaftlich fundierten inhaltlichen und strukturellen Standards sowie die möglichst zeitnahe und fristgerechte Gutachtenerstattung.
Ich unterliege als Sachverständiger / Gutachter für das Familiengericht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Rechtsvorschriften.